1. Als Dienstleistungsunternehmen stellen wir Ihnen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes unsere Mitarbeiter vorübergehend zur Verfügung.
Wir sind Arbeitgeber unserer Mitarbeiter, diese stehen in keiner vertraglichen Beziehung zu Ihnen. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie neue Dispositionen sind ausschließlich mit uns zu vereinbaren, wobei wir auf besondere Verhältnisse des Betriebs und die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden weitgehend Rücksicht nehmen.

2. Die Arbeits- und Entgeltbestimmungen für unsere Mitarbeiter unterliegen tarifvertraglichen Vereinbarungen.

3. Soweit nicht im Einzelnen durch unsere Unterschrift etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Entleihers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

4. Mit Wirkung vom 01.01.2004 und in Verbindung mit einem gültigen Tarifvertrag ist die Beschränkung zur Dauer der Mitarbeiterüberlassung aufgehoben. Unsere Mitarbeiter können nun unbeschränkt beim Entleiher tätig sein.

5. Bei Ausfall unserer Mitarbeiter aus wichtigem Grund, (z. B. Krankheit, Hochzeit etc.) sind wir nicht zur Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet, werden jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten für Ersatz sorgen.
Schadensersatzleistungen sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Der Entleiher verpflichtet sich, das Zeitpersonal vor Arbeitsaufnahme über die für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, insbesondere aber dem Zeitpersonal die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Sollte das Zeitpersonal bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheits-einrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidungen die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der Entleiher der Quality Business Solutions GmbH für den dadurch entstandenen Lohnausfall.
Unsere Mitarbeiter sind durch uns bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert.
Arbeitsunfälle sind uns und der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Eine Kopie der Unfallanzeige ist von Ihnen gemäß § 193 Abs. 4 SGB der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
Die Arbeitsschutzvereinbarungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

7. Wir stehen nur für die ordnungsgemäße Auswahl von uns verliehenen Mitarbeitern für die vorgesehene Tätigkeit ein. Wir haften nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit unserer Mitarbeiter und nicht für Schäden, die dieser am Arbeitsgerät oder an der Ihm übertragenen Arbeit verursacht. Wir haften auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch unser Personal bei ihrer Tätigkeit verursacht werden. Unsere Haftung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dem Mitarbeiter die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird.
Im Fall arbeitskampfbedingter Unmöglichkeiten sind wir zum Rücktritt vom Arbeitnehmerüberlassungsvertrag berechtigt.
Wir haften nicht für Schäden, die Ihnen aufgrund eines rechtsmäßigen Arbeitskampfes entstehen; soweit wir rechtsmäßigen Arbeitskämpfe einzustehen haben, ist unsere Einsatzpflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Der Entleiher hat unseren Mitarbeiter in den ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme auf seine Eignung zu prüfen. Bei berechtigter Beanstandung hat er nach Rücksprache mit uns das Recht, den Austausch zu verlangen.

Wird der QBS-Mitarbeiter vom Entleiher nicht mehr benötigt, so hat der Entleiher die Quality Business Solutions GmbH bei gewerblichen Mitarbeitern mind. 5 und bei technischen Mitarbeitern (Angestellte) mind. 14 Arbeitstage vorher zu verständigen. Wird diese Frist vom Entleiher nicht eingehalten, so ist QBS berechtigt, unter Bezugnahme des vereinbarten Verrechnungssatzes und der wöchentlichen Regelarbeitszeit, das Entgeld für bis zu fünf Arbeitstage als Schadensersatz zu fordern, es sei denn, der Entleiher weist keinen oder einen geringeren Schaden nach.

9. Die Entleihfirma verpflichtet sich, diejenigen Stunden durch Unterschrift zu betätigen, die ihr unserer Mitarbeiter zur Verfügung stand. Mit dieser Unterschrift bestätigt der Entleiher zugleich, dass die von unserem Mitarbeiter ausgeführten Arbeiten ordnungs-gemäß ausgeführt und angenommen wurden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

10. Wird der Mitarbeiter von der Auftraggeberfirma übernommen, fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr (25% vom künftigen Jahresgehalt des MA) an.

11. Im Rahmen der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften ist der Entleiher verpflichtet, dem Verleiher freien Zugang zum Arbeitsplatz des Mitarbeiters, zur Erstellung eines Begehungsprotokolles zur Sicherheitsbestimmung zu gewähren.

12. Unsere Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der bestätigten Leistungsnachweis erstellt und sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug (Skonto) zur Zahlung fällig

13. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Vereinbarungen, die diese Allgemeine Geschäftsbedingung bei Vertrags-abschluss abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Als Gerichtsstand wird unter Verkaufsleuten Stuttgart vereinbart.